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Zwangsarbeit

Fachliches Thema 22. April 2016

Zwangsarbeit

Vom Deutschen Bundestag wurde die Stiftung “Erinnerung, Verantwortung und Zukunft” errichtet.
Über Leistungen (Entschädigung für Zwangsarbeit während der NS-Zeit) dieser Stiftung entscheiden ausschließlich die für die Stiftung tätigen Partnerorganisationen, nicht die Entschädigungsbehörden.

Die Antragsfrist endet am 31.12.2001. Anträge können Sie nur innerhalb dieser Ausschlussfrist stellen.

Weitere Informationen erhalten Sie über die IOM Internetseite www.compensation-for-forced-labour.org oder direkt bei der Stiftung “Erinnerung, Verantwortung und Zukunft” c/o Bundesamt für Regelung offener Vermögensfragen, Postfach 305, D-10107 Berlin (Tel.: +49-030-22310-0; Fax: +49-030-22310-260).