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Energiepreispauschale – Zahlung im September 2022

Artikel 02. August 2022

Energiepreispauschale – Zahlung im September 2022

Mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 wurde eine einmalige Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300 Euro beschlossen. Zu den Anspruchsberechtigten gehören aktiv Beschäftigte, die in Deutschland wohnen und während des Jahres 2022 Einkünfte aus dieser Beschäftigung beziehen. Versorgungsbezügeempfängerinnen und -empfänger haben keinen Anspruch.

Die Auszahlung der EPP erfolgt durch das LBV, wenn sie am 1. September 2022 

• in einem gegenwärtigen ersten Dienstverhältnis stehen und

• in einer der Steuerklassen 1 bis 5 eingereiht sind.

Die EPP unterliegt der Steuerpflicht und wird im Monat September 2022 ausbezahlt (d.h. bei Beamten mit den Bezügen für Oktober, bei Arbeitnehmern mit den Bezügen für September).