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Anwärterbezüge

Fachliches Thema 17. April 2023

Anwärterbezüge

Welche Zulagen bekomme ich?
Wann erhalte ich den Anwärtersonderzuschlag?
Werden die Anwärterbezüge unter Auflagen gewährt?
Wann werden meine Anwärterbezüge gekürzt?

Die Anwärterbezüge bestehen aus einem Anwärtergrundbetrag und ggf. Anwärtersonderzuschlag, einem Familienzuschlag und Zulagen.

Wie hoch ist der Anwärtergrundbetrag?

Die Höhe des Anwärtergrundbetrages ist abhängig von dem Eingangsamt der Laufbahn, die Sie anstreben.

Eingangsamt nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes:

Die Beträge gelten ab 01.07.2018 01.01.2019 01.01.2020 01.12.2022
Besoldungsgruppen
A 5 bis A 8
mittlerer Dienst
1.192,89 EUR 1.242,89 EUR 1.292,89 EUR  
Besoldungsgruppen
A 7 bis A 9
mittlerer Dienst
      1.342,89 EUR
Besoldungsgruppen
A 9 bis A 11
gehobener Dienst
1.248,78 EUR 1.298,78 EUR 1.348,78 EUR  

Besoldungsgruppen
A 10 bis A 11
gehobener Dienst

      1.398,78 EUR
Besoldungsgruppe A 12
z.B. Lehrer GHS
1.393,53 EUR 1.443,53 EUR 1.493,53 EUR 1.543,53 EUR
Besoldungsgruppe A 13
geh. Dienst z.B. Realschullehrer
1.426,46 EUR 1.476,46 EUR 1.526,46 EUR 1.576,46 EUR
Besoldungsgruppe A 13
höherer Dienst
1.462,62 EUR 1.512,62 EUR 1.562,62 EUR 1.612,62 EUR

Welche Zulagen bekomme ich?

Als Anwärterin/Anwärter haben Sie grundsätzlich keinen Anspruch auf Zulagen.

Ausnahmen:
Polizeiobermeisteranwärter/innen und Polizeioberkommissaranwärter/innen sowie Hauptsekretäranwärter/innen und Hauptwerkmeisteranwärter/innen (bei Einsatz im Justizvollzugsdienst oder Werkdienst) haben nach Ablauf einer Dienstzeit von einem Jahr Anspruch auf die Polizeizulage bzw. im Justizvollzug auf die sog. Gitterzulage in Höhe von jeweils monatlich 66,35 EUR. Nach Ablauf einer Dienstzeit von zwei Jahren erhöht sich die Zulage auf 132,69 EUR (Stand 01.01.2011).

Den Anwärtersonderzuschlag erhalten Sie, wenn Ihre Anwärterlaufbahn in der nachfolgenden Übersicht aufgeführt ist und die angegeben Bedingungen erfüllt werden.

Die Zahlung des Sonderzuschlages erfolgt unter der Auflage, dass Sie weder vor dem Abschluss des Vorbereitungsdienstes aus einem von Ihnen zu vertretenden Grunde noch wegen schuldhaften Nichtbestehen der Laufbahnprüfung und auch nicht nach Abschluss der Laufbahnprüfung vor Ablauf von 5 Jahren aus einem von Ihnen zu vertretenden Grund ausscheiden.

Dienstbezeichnung
(Bereich)
Voraussetzungen,
mindestens

– Fach / Berufsfeld –
Ernennung
vom – bis
vorauss.
Höhe des
Anwärter-

Sonderzuschlags

Studienreferendar/in
(höh. Lehramt berufl. Schulen)

– Energie- und Automatisierungstechnik
– System- und Informationstechnik
– Fertigungstechnik
– Fahrzeugtechnik
– Metallbautechnik
– Sanitär, Heizungs- und Klimatechnik
01.01.2013
bis
31.12.2024
70 v.H. des
Anwärtergrundbetrages

Baureferendar/in
(höh. bautechn. Verw.-Dienst 
der Staatl. Vermögens- u. Hochbauverw.)

– Maschinenwesen- Elektrotechnik ab
01.01.2009
45 v.H. des
Anwärtergrundbetrages
Baureferendar/in
(höh. bautechn. Verw.-Dienst der 
Straßenbauverwaltung)
  ab
01.01.2011
45 v.H. des
Anwärtergrundbetrages

Bauamtfrauanwärterin/ Bauamtmannanwärter
(gehobener bautechn.     Verw.-Dienst der Staatl. Vermögens- u. Hochbauverw.)

– Maschinenwesen-Elektrotechnik ab
01.01.2009
45 v.H. des
Anwärtergrundbetrages
Straßenmeisteranwärter   ab
01.01.2011
50 v.H.des
Anwärtergrundbetrages

Hauptwerkmeisteranw.
(im Justizvollzugsdienst)

 

01.01.2011
bis
30.09.2018

55 v.H. des
Anwärtergrundbetrages
ab
01.10.2018
70 v.H. des
Anwärtergrundbetrages
Hauptsekretäranw.
(im Justizvollzugsdienst)
mit abgeschlossener förderlicher Berufsausbildung, die bei Einstellung in den Vorbereitungsdienst bereits mindestens zwei Jahre im Ausbildungsberuf oder anderweitig erwerbstätig waren ab
01.10.2018
55 v.H. des
Anwärtergrundbetrages

mit einer der in § 57 Absatz 1 Nummer 10 aufgeführten medizinischen Qualifikation oder einer abgeschlossenen Aus- oder Weiterbildung als Beschäftigungstherapeut, Ergotherapeut, Arbeitserzieher, Heilerziehungspfleger oder vergleichbaren therapeutischen
Aus- oder Weiterbildung

ab
01.10.2018
70 v.H. des
Anwärtergrundbetrages
Hauptsekretäranwärter/in im
Abschiebehaftvollzugsdienst
mit abgeschlossener förderlicher Berufsausbildung, die bei Einstellung in den Vorbereitungsdienst bereits mindestens zwei Jahre im Ausbildungsberuf oder anderweitig erwerbstätig waren ab
01.10.2018
55 v.H. des
Anwärtergrundbetrages
mit einer der in § 57 Absatz 1 Nummer 10 aufgeführten medizinischen Qualifikation oder einer abgeschlossenen Aus- oder Weiterbildung als Beschäftigungstherapeut, Ergotherapeut, Arbeitserzieher, Heilerziehungspfleger oder vergleichbaren therapeutischen Aus- oder Weiterbildung ab
01.10.2018
70 v.H. des
Anwärtergrundbetrages

Vermessungsreferendar/in

  ab
01.04.2018
45 v.H. des
Anwärtergrundbetrages

Vermessungsamtfrauanwärterin/ Vermessungsamtmannanwärter

  ab
01.04.2018
45 v.H. des
Anwärtergrundbetrages

Vermessungshaupt- sekretäranwärter/in

  ab 01.04.2018

45 v.H. des
Anwärtergrundbetrages

Werden die Anwärterbezüge unter Auflagen gewährt?

Anwärter/innen, die im Rahmen des Vorbereitungsdienstes an einer Fachhochschule studieren, sollen keine Vorteile gegenüber anderen Studierenden erlangen. Die Anwärterbezüge werden daher von der Erfüllung von Auflagen abhängig gemacht. Diese richten sich nach der Verordnung des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft über Auflagen bei der Gewährung von Anwärterbezügen (AnwAuflVO).

Wann werden meine Anwärterbezüge gekürzt?

Der Anwärtergrundbetrag kann gekürzt werden, wenn Sie die vorgeschriebene Laufbahnprüfung nicht bestanden haben oder sich Ihre Ausbildung aus einem von Ihnen zu vertretenden Grund verzögert. Die Entscheidung trifft Ihre Personalstelle. Bei Fragen dazu setzen Sie sich bitte mit dieser in Verbindung.