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Außerunterrichtliche Veranstaltung (AuV)

Fachliches Thema 17. August 2023

Außerunterrichtliche Veranstaltung (AuV)

– gilt nur für die Schulverwaltung –

Bitte schauen Sie auch in unser FAQ.

Was sind Außerunterrichtliche Veranstaltungen (AuV)?

Außerunterrichtliche Veranstaltungen werden außerhalb des Unterrichts durchgeführt und von Lehrkräften und ggf. weiteren Personen begleitet. Zu den sog. Außerunterrichtlichen Veranstaltungen gehören bspw. Schullandheimaufenthalte, Studien- und Lehrfahrten, Jahresausflüge, Wandertage, Betriebsbesichtigungen, Projekttage, Chor-/Orchester-/Sporttage, Gedenkstättenfahrten, internationaler Schüleraustausch, Reisen des DFJW, Schulmusik-, Schultheater- oder Schulkunstveranstaltungen.

Kann ich die Außerunterrichtliche Veranstaltung auch über das elektronische Verfahren DRIVE-BW abrechnen?

Ja, über „Dienstreise beantragen“ kann ein Abrechnungsantrag für Ihre AuV in DRIVE-BW erstellt werden. Sobald der Antragsstatus „Genehmigt“ lautet, können Sie die angefallenen Kosten unter „Reisekosten abrechnen“ eintragen.
Die Genehmigung der AuV kann nicht über DRIVE-BW erfolgen. Diese ist weiterhin in Papierform zu beantragen. Bitte verwenden Sie für die Genehmigung einer AuV den Vordruck LBV 1211

Muss die Außerunterrichtliche Veranstaltung genehmigt werden?

Ja. Für die Genehmigung der AuV verwenden Sie bitte den Vordruck LBV 1211.
Die Genehmigung der AuV muss von jeder Lehrkraft dem Antrag auf Reisekostenabrechnung beigefügt werden. 

Kann ich die Reisekosten für AuV für alle Begleitpersonen beantragen?

Nein. Der Anspruch auf Reisekostenvergütung ist ein persönlicher Anspruch und muss daher von jeder Begleitperson selber beantragt werden. Das bedeutet, dass jede Begleitperson einen eigenen Antrag stellen muss.

Müssen der Abrechnung Belege beigefügt werden?

Nein. Wir verzichten grundsätzlich auf die Vorlage von Belegen

Was muss ich bei Pauschalreisen beachten?

Wenn Sie für die Durchführung einer AUV ein Pauschalangebot in Anspruch nehmen, bei dem die Kosten für die Fahrt, die Unterkunft und die Verpflegung gesamt in Rechnung gestellt werden, achten Sie bei der Abrechnung bitte darauf, dass in der Rechnung folgende Posten einzeln ausgewiesen sind:

  • Einzelpreis pro Teilnehmer
  • Kosten für die Fahrt
  • Kosten für die Unterkunft und ggf. Verpflegung

In welcher Höhe bekomme ich die Reisekosten bei Außerunterrichtlichen Veranstaltungen erstattet?

Fahrt- und Nebenkosten:

Die notwendigen Fahrtkosten und Nebenkosten werden unter Berücksichtigung der reisekostenrechtlichen Bestimmungen im vollen Umfang erstattet.

Unterkunft und Verpflegung:

Bei mehrtägigen Außerunterrichtlichen Veranstaltungen wird anstelle des zustehenden Tage- und Übernachtungsgeldes eine Aufwandsvergütung erstattet, die sich nach Art der Unterbringung und Verpflegung zusammensetzt. Nähere Informationen finden Sie auf unserem Merkblatt LBV 1213.