Den Begriff Sanatorium gibt es im Beihilferecht des Landes Baden-Württemberg nicht. Wir unterscheiden zwischen verschiedenen Arten von stationären Behandlungen nach § 7 BVO:
Den Begriff Sanatorium gibt es im Beihilferecht des Landes Baden-Württemberg nicht. Wir unterscheiden zwischen verschiedenen Arten von stationären Behandlungen nach § 7 BVO: