Den Begriff Sanatorium gibt es im Beihilferecht des Landes Baden-Württemberg nicht. Wir unterscheiden zwischen verschiedenen Arten von stationären Behandlungen nach § 7 BVO:
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Den Begriff Sanatorium gibt es im Beihilferecht des Landes Baden-Württemberg nicht. Wir unterscheiden zwischen verschiedenen Arten von stationären Behandlungen nach § 7 BVO: