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Beihilfe: Keine Belegaufstellung mehr im neuen Beihilfeantrag LBV 301 (01/21)

Artikel 10. Dezember 2020

Beihilfe: Keine Belegaufstellung mehr im neuen Beihilfeantrag LBV 301 (01/21)

Der Beihilfeantrag und die eingereichten Belege werden direkt nach dem Eingang im LBV digitalisiert und im Beihilfeabrechnungssystem (BABSY+) weiterverarbeitet. Für die Beihilfebearbeitung ist keine Aufstellung der Belege mehr erforderlich. Im neuen Beihilfeantragsvordruck LBV 301 (01/21) kommen wir Ihnen als Antragstellenden daher entgegen und verzichten auf eine Zusammenstellung der Belege. Es müssen also keine Angaben gemacht werden, die nicht verarbeitet werden.

Bitte reichen Sie uns nach Möglichkeit auch keine separaten Aufstellungen von Belegen mit Ihrem Beihilfeantrag ein. Eine solche Aufstellung kann Mehraufwand bei der Verarbeitung im BABSY+-System verursachen. Dies kann sich wiederum negativ auf die Bearbeitungsdauer eines Beihilfeantrags auswirken. Dabei ist es unerheblich, ob eine eigene Aufstellung oder die Rückseite des alten, mittlerweile ungültigen Beihilfeantragsvordrucks LBV 301 (07/19) mit der „Zusammenstellung der Aufwendungen/Belege“ verwendet wird.

Falls Sie zu Dokumentationszwecken vermerken wollen, wie viele Belege Sie eingereicht haben und wie hoch die Antragssumme ist, verwenden Sie bitte den hierfür vorgesehenen Block 3 des neuen Beihilfeantragsvordrucks LBV 301 (01/21). Dort können Sie die Beleganzahl sowie die Summe der geltend gemachten Belege eintragen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.