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Eheschließung

Fachliches Thema 22. April 2016

Eheschließung

Erhalte ich nach einer erneuten Heirat weiterhin Witwen-/Witwergeld?

Nach Ihrer Heirat haben Sie keinen Anspruch mehr auf Witwen-/Witwergeld. Sie erhalten jedoch eine Abfindung. Diese beträgt das 24-fache des für den Monat, in dem Sie heiraten, zu zahlenden Betrages des Witwen-/Witwergeldes.

Bitte teilen Sie uns daher Ihre Heirat möglichst bald mit und legen Sie uns die Heiratsurkunde vor.