Asset Publisher

Entsendungen ins Ausland - A1-Bescheinigung

Artikel 17. Juli 2019

Entsendungen ins Ausland - A1-Bescheinigung

Bei Entsendungen/Dienstreisen ins Ausland benötigt die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer sowie die Beamtin/der Beamte ggf. einen Nachweis über die anzuwendenden Rechtsvorschriften über die soziale Sicherheit.

Für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, die in einen EU-Staat, Liechtenstein, Norwegen, Island oder die Schweiz entsandt werden, kann die A1-Bescheinigung ab dem 01.07.2019 nur noch elektronisch beantragt werden.

Eine Hilfestellung für die Dienststelle, welcher Vordruck für die Beantragung eines Nachweises bei einer Entsendung zu verwenden ist und wohin dieser ausgefüllt gesandt werden muss, finden Sie auf dem Vordruck LBV42103.

Weitere Informationen zum Antrag- und Bescheinigungsverfahren A1 finden Sie auf der Seite A1/Entsendungen (landbw.de).