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Erhöhung des Grundfreibetrags bzw. Kinderfreibetrages im Jahr 2019

Artikel 09. Januar 2019

Erhöhung des Grundfreibetrags bzw. Kinderfreibetrages im Jahr 2019

Zum 01.01.2019 erhöht sich der steuerliche Grundfreibetrag zur Sicherung des Existenzminimums von bisher 9.000 Euro (jährlich) auf 9.168 Euro im Jahr 2019. 

Weiterhin erhöht sich zum 01.01.2019 der steuerliche Kinderfreibetrag von bisher 4.788 Euro (jährlich) auf 4.980 Euro im Jahr 2019.

Die Erhöhung des Grundfreibetrages bzw. des Kinderfreibetrages ist ab der laufenden Gehaltsabrechnung für Januar 2019 berücksichtigt.