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Erhöhung des Grundfreibetrags bzw. Kinderfreibetrags im Jahr 2020

Artikel 14. Januar 2020

Erhöhung des Grundfreibetrags bzw. Kinderfreibetrags im Jahr 2020

Mit dem im Jahr 2018 verabschiedeten Familienentlastungsgesetz wurden für die Jahre 2019 und 2020 Einkommensteuer-Entlastungen beschlossen.

Hiernach erhöht sich zum 01.01.2020 der steuerliche Grundfreibetrag für das Jahr 2020 von bisher 9.168 € auf 9.408 € (jährlich). Der steuerliche Kinderfreibetrag erhöht sich für jeden Elternteil von 2.490 € auf 2.586 € (insgesamt also 5.172 €, einschließlich Betreuungsfreibetrag dann 7.812 €, jährlich).

Die Erhöhung des Grundfreibetrags bzw. des Kinderfreibetrags für das Jahr 2020 ist ab der laufenden Gehaltsabrechnung für Januar 2020 berücksichtigt.