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Grundgehalt

Fachliches Thema 09. November 2023

Grundgehalt

Ihr Grundgehalt wird nach der Besoldungsgruppe bestimmt, die Ihrer Dienst- bzw. Amtsbezeichnung in Ihrer Ernennungsurkunde entspricht.
Es gibt folgende Besoldungsgruppen

  • A5 – A16
  • B1 – B11
  • C1 – C4
  • R1 – R10
  • W1 – W3

Ihr Grundgehalt bestimmt sich grundsätzlich nach Stufen. Maßgeblich für die Feststellung der Stufe ist Ihre Erfahrungszeit.

Wenn Sie in der Besoldungsgruppe A sind, steigt Ihr Grundgehalt in den Stufen eins bis sechs im Abstand von drei Jahren und ab der Stufe sieben im Abstand von vier Jahren bis zum Erreichen des Endgrundgehalts.
Sind Sie in der Besoldungsgruppe C, steigt Ihr Grundgehalt bis zum Erreichen der Endstufe alle zwei Jahre.

Sind Sie entweder in der Besoldungsgruppe R1 oder R2, ist für die Feststellung der Stufe Ihre Erfahrungszeit maßgeblich.. Der Einstieg erfolgt vorbehaltlich der Berücksichtigung sog. Vordienstzeiten unabhängig vom Lebensalter in der ersten mit einem Grundgehaltssatz belegten Stufe der Besoldungsgruppe. Ihr Grundgehalt steigt bis zum Erreichen der Endstufe alle 2 Jahre.

Sollten Sie entweder in den Besoldungsgruppen R3 bis R10, B oder W sein, erhalten Sie ein festes Grundgehalt.

Die Gehaltstabellen finden Sie auf der Seite Beamte (landbw.de).