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Hebammen

Fachliches Thema 13. August 2020

Hebammen

Heilfürsorgeberechtigte haben während der Schwangerschaft sowie bei und nach der Entbindung Anspruch auf ärztliche Betreuung sowie Hebammenhilfe durch Hebammen und Entbindungspfleger.

Die ärztliche Betreuung schließt die Untersuchungen zur Feststellung der Schwangerschaft und zur Schwangerenvorsorge sowie die Schwangerschaftsüberwachung mit ein. Die ärztlichen Leistungen werden mittels Ihre Krankenversichertenkarte über die zuständige Kassenärztliche Vereinigung direkt abgerechnet.

Die Leistungen der Hebammen und Entbindungspfleger werden wie bei den gesetzlichen Krankenkassen entsprechend dem Leistungsverzeichnis der Hebammen-Vergütungsvereinbarung direkt mit der Heilfürsorgestelle abgerechnet.

Im Hinblick auf Schwangerschaft, Schwangerenvorsorge bzw. Schwangerschaftsüberwachung notwendig werdende berücksichtigungsfähige Arznei-, Verband – und Heilmittel werden gewährt.