Asset Publisher

Heilfürsorge – Grippeschutzimpfung

Artikel 19. November 2018

Heilfürsorge – Grippeschutzimpfung

Die Grippeschutzimpfung (auch mit dem Vierfach-Impfstoff) wird von der Heilfürsorge auch für die heilfürsorgeberechtigten Polizeivollzugsbeamtinnen und –beamten sowie für die heilfürsorgeberechtigten technischen Beamtinnen und Beamten der Landesfeuerwehrschule in Bruchsal unter 60 Jahren übernommen.

Die Impfung kann Vorort nach Anmeldung beim polizeiärztlichen Dienst oder in der Hausarztpraxis vorgenommen werden.

Hinweis:

Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Arzt/ Ihre Ärztin Ihnen ein Kassenrezept (rosa Farbe) für den Impfstoff ausstellt. Die Apotheke wird dann den Impfstoff mit der Heilfürsorgestelle abrechnen.

Die ärztliche Leistung kann der Arzt über seine Kassenärztliche Vereinigung mit der Heilfürsorgestelle abrechnen. Für Sie entstehen somit keine Kosten.