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Impfungen

Fachliches Thema 21. Dezember 2023

Impfungen

Welche Impfungen werden von der Beihilfe erstattet?

Beihilfefähig sind Aufwendungen für Schutzimpfungen, die auf Grund des Infektionsschutzgesetzes angeordnet oder von der obersten Gesundheitsbehörde des Landes öffentlich empfohlen sind.

Als öffentlich empfohlen gelten folgende Impfungen (einschließlich etwaiger Sonderregelungen für Baden-Württemberg):

Affenpocken/Mpox und andere Orthopocken Empfohlen bei Männern ab 18 Jahren mit einem Sexualverhalten mit hoher Infektionsgefährdung
Cholera

Empfohlen bei Aufenthalten in Infektionsgebieten, speziell unter mangelhaften Hygienebedingungen bei aktuellen Ausbrüchen, z.B. in Flüchtlingslagern oder bei Naturkatastrophen

Coronavirus (COVID-19)
  • Empfohlen für Personen ab 6 Monaten mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung für einen schweren COVID-19-Verlauf infolge einer Grundkrankheit wie bspw.:
  • Chronische Erkrankungen der Atmungsorgane (COPD)
  • Chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenerkrankungen
  • Diabetes mellitus und andere Stoffwechselerkrankungen
  • Adipositas
  • ZNS-Erkrankungen, wie z.B. chronische neurologische Erkrankungen, Demenz oder geistige Behinderung, psychiatrische Erkrankungen oder zerebrovaskuläre Erkrankungen
  • Trisomie 21
  •  Angeborene oder erworbene Immundefizienz (z.B. HIV-Infektion, chronisch-entzündliche Erkrankungen unter relevanter immunsupprimierender Therapie, Z.n. Organtransplantation)
  • Aktive neoplastische Krankheiten
  • Für Personen im Alter von 18-59 Jahren bei unvollständiger Basisimmunität (≥ 3 Antigenkontakte, davon mindestens 2 Impfungen)
  • Für Personen ab 60 Jahren ohne Einschränkungen empfohlen
  • BewohnerInnen in Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
  • Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Personen, bei denen durch eine COVID-19-Impfung vermutlich kei-ne schützende Immunantwort erzielt werden kann
Dengue

Empfohlen für Personen ab 4 Jahren, die eine ärztlich bescheinigte Dengue-Virus-Infektion durchgemacht haben und in ein Dengue-Endemiegebiet reisen und dort ein erhöhtes Expositionsrisiko haben (z.B. längerer Aufenthalt, aktuelles Ausbruchsgeschehen)

Diphtherie (Halsbräune)

Die Impfung gilt als öffentlich empfohlen

Frühsommermeningoenzephalitis -FSME- (Schutzimpfung gegen Zeckenbiss) Die Impfung wird aufgrund einer Sonderregelung für Baden-Württemberg ohne geographische Einschränkungen empfohlen
Gelbfieber Empfohlen vor dem Aufenthalt in Ländern mit der Gefahr einer Gelbfieberübertragung und Ländern, die bei Einreise den Nachweis einer Gelbfieberimpfung fordern
Haemophilus influenzae Typ b (Hib)
  • Empfohlen bei Kindern bis zum Alter von 4 Jahren
  • Empfohlen bei Personen ab einem Alter von 5 Jahren nur bei anatomischer oder funktioneller Asplenie (z.B. Sichelzellanämie)
Hepatitis A
  • Empfohlen bei Personen mit einem Sexualverhalten mit hoher Infektionsgefährdung
  • Empfohlen bei Personen mit häufiger Übertragung von Blutbestandteilen, z.B. Hämophile, oder Krankheiten der Leber/mit Leberbeteiligung
  • Empfohlen bei Bewohnern von psychiatrischen Einrichtungen oder vergleichbaren Fürsorgeeinrichtungen für Zerebralgeschädigte oder Verhaltensgestörte
  • Empfohlen bei Reisenden in Regionen mit hoher Hepatitis-A-Inzidenz
Hepatitis B Die Impfung wird aufgrund einer Sonderregelung für Baden-Württemberg ohne Einschränkungen empfohlen
Herpes zoster (Gürtelrose)
  • Empfohlen für Personen im Alter von 50 Jahren bis 59 Jahren bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer Grunderkrankung, wie z.B.:
    • Immundefizienz oder Immunsuppression
    • HIV-Infektion
    • Rheumatoider Arthritis
    • Systemischem Lupus erythematodes
    • Chronisch entzündlichen Darmerkrankungen
    • Chronisch obstruktiven Lungenerkrankungen oder Asthma bronchiale
    • Chronischer Niereninsuffizienz
    • Diabetes mellitus
  • Empfohlen für Personen ab 60 Jahren ohne Einschränkungen

Die Impfung mit dem derzeit verfügbaren Lebendimpfstoff wird nicht empfohlen.

Humane Papillomviren (HPV) Grundsätzlich sollte die Impfserie im Alter von 9 bis 14 Jahren durchgeführt werden. Spätestens bis zum Alter von 17 Jahren sollten versäumte Impfungen nachgeholt werden
Influenza (Grippe) Die Impfung wird aufgrund einer Sonderregelung für Baden-Württemberg ohne Einschränkungen empfohlen
Japanische Enzephalitis (JEV) Empfohlen bei Aufenthalten in Endemiegebieten (Südost-Asien, weite Teile von Indien, Korea, Japan, China, West-Pazifik, Nordaustralien) während der Übertragungszeit bei:
- Reisen in aktuelle Ausbruchsgebiete
- Langzeitaufenthalt (> 4 Wochen)
- wiederholten Kurzzeitaufenthalten
- voraussehbarem Aufenthalt in der Nähe von Reisfeldern und Schweinezucht (nicht auf ländliche Gebiete begrenzt)
Masern Die Impfung gilt als öffentlich empfohlen
Mumps Die Impfung gilt als öffentlich empfohlen
Meningokokken B Empfohlen für:
  • Personen mit einer spezifischen Grunderkrankung (z.B. bei Personen mit angeborener oder erworbener Immundefizienz)
  • KatastrophenhelferInnen und je nach Exposition auch EntwicklungshelferInnen und medizinisches Personal
  • Kinder und Jugendliche bei Reisen in Länder mit epidemischen Vorkommen oder Langzeitaufenthalten (> 4 Wochen), wenn dies den Empfehlungen der Zielländer entspricht
  • Personen in Studium oder Ausbildung bei Langzeitaufenthalt (> 4 Wochen), wenn dies den Empfehlungen der Zielländer entspricht
Meningokokken C Empfohlen für Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 17 Jahren
Meningokokken ACWY
  • Empfohlen bei gesundheitlich gefährdeten Personen mit angeborener oder erworbener Immundefizienz bzw. –suppression, wie z.B.:
    • Komplement-/Properdindefizienz
    • Therapie mit C5-Komplement-Inhibitoren (z.B. Eculizumab oder Ravulizumab)
    • Hypogammaglobulinämie
    • Anatomischer oder funktioneller Asplenie (z.B. Sichelzellanämie
  • Empfohlen bei Ausbrüchen oder regionalen Häufungen auf Empfehlung der Gesundheitsbehörden
  • Empfohlen bei Reisenden in Ländern mit epidemischem Vorkommen, besonders bei engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung (z.B. EntwicklungshelferInnen, KatastrophenhelferInnen, medizinisches Personal, bei Langzeitaufenthalt); dies gilt auch für Aufenthalte in Regionen mit Krankenausbrüchen und Impfempfehlungen für die einheimische Bevölkerung (WHO- und Länderhinweise beachten)
  • Empfohlen vor Pilgerreisen nach Mekka (Hadj, Umrah)
  • Empfohlen vor Langzeitaufenthalten, besonders Kinder und Jugendliche sowie Personen in Studium oder Ausbildung, wenn dies den Empfehlungen der Zielländer entspricht 
Pertussis (Keuchhusten) Die Impfung gilt als öffentlich empfohlen
Pneumokokken
  • Empfohlen für Säuglinge bis 23 Monaten
  • Empfohlen für Personen ab 60 Jahren
  • Empfohlen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer Grundkrankheit (z.B. angeborene oder erworbene Immundefekte bzw. Immunsuppression, sonstige chronische Krankheiten, anatomische und fremdkörperassoziierte Risiken für Pneumokokken-Meningitis)
Poliomyelitis - IPV (Kinderläh-mung) Die Impfung gilt als öffentlich empfohlen
Röteln Die Impfung gilt als öffentlich empfohlen
Tetanus Die Impfung gilt als öffentlich empfohlen
Tollwut Empfohlen bei Reisenden in Regionen mit Tollwutgefahr und einer erhöhten Wahrscheinlichkeit einer Tollwutexposition(z.B. durch streunende Hunde oder Fledermäuse)
Tuberkulose Die Impfung mit dem derzeit verfügbaren BCG-Impfstoff wird nicht empfohlen
Typhus Empfohlen bei Reisen in Endemiegebiete mit Aufenthalt unter schlechten hygienischen Bedingungen
Varizellen (Windpocken)
  • Empfohlen für Kinder und Jugendliche
  • Empfohlen für seronegative Frauen mit Kinderwunsch
  • Empfohlen für seronegative Patientinnen vor geplanter immunsuppressiver Therapie oder Organtransplantation
  • Empfohlen bei empfänglichen Personen mit schwerer Neurodermitis
  • Empfohlen bei empfänglichen Personen mit engem Kontakt zu den beiden zuvor Genannten

 

 

 

Diese Ausführungen dienen der allgemeinen Information und begründen keine Rechtsansprüche