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Information zur Überleitung des Tarifergebnisses nach E9a

Artikel 17. Dezember 2019

Information zur Überleitung des Tarifergebnisses nach E9a

Leider ist uns bei der Überleitung in Ihre neue Entgeltgruppe E9a ein Fehler unterlaufen, für den wir uns an dieser Stelle entschuldigen möchten. Wir bedauern sehr, wenn Ihnen in der Vorweihnachtszeit durch unberechtigte Kürzungen Probleme entstanden sind.

Die Tarifverhandlungen, die im September 2019 abgeschlossen wurden, betrafen rückwirkend das ganze Jahr 2019. Um dem wertvollen Beitrag gerecht zu werden, den Sie für unser Land leisten, wollten wir die Tariferhöhung für alle rund 95.000 Tarifbeschäftigten so schnell als möglich, nämlich noch mit der Abrechnung für den November umsetzen. Dies haben die Beschäftigten des LBV mit großem Einsatz geschafft.

Die für die schnelle Umsetzung notwendige automatisierte Überleitung gelang allerdings nach E9a nicht in allen Fällen korrekt, da der neue Tarifvertrag keine besonderen Stufenlaufzeiten mehr vorsieht und nun erstmals relevante Restezeiten bei uns nicht maschinell verwertbar waren. In solchen Fallgestaltungen konnte es zu fehlerhaften Minusbeträgen beim Gehalt November kommen.

Wir arbeiten mit hohem Einsatz an einer schnellstmöglichen manuellen Korrektur fehlerhafter Überleitungen.

Bei Beschäftigten, die sich bei uns gemeldet haben, haben wir zur Vermeidung einer finanziellen Härte einen Abschlag bezahlt und die Abrechnung im Folgemonat rückwirkend zum 01.01.2019 richtig gestellt.

Durch diese Überprüfung konnten wir bereits rund 600 Abrechnungen manuell korrigieren und damit die Mehrheit der Fälle richtig stellen.

Sobald wir die eingegangenen Mitteilungen abgearbeitet haben, überprüfen wir alle Übrigen, möglicherweise Betroffenen und werden auch unaufgefordert die Überleitung und korrekte Stufenzuordnung bei der E9a kontrollieren und gegebenenfalls berichtigen.

Sie erleichtern uns die Überprüfung und Berichtigung, wenn Sie uns vermutete Fehler bei der Überleitung in die E9a schriftlich, vorzugsweise über das Kundenportal mitteilen. Bei Fragen können Sie sich natürlich auch gerne an Ihren Bearbeiter oder Ihre Bearbeiterin wenden.

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis

Ihr LBV