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Informationen zur Tarifanpassung 2019

Artikel 02. Mai 2019

Informationen zur Tarifanpassung 2019

Die Tarifparteien des öffentlichen Dienstes der Länder haben sich am 2. März 2019 in den Verhandlungen über die Neuregelung der Entgelte für die Tarifbeschäftigten, Auszubildenden und Praktikanten geeinigt.


Die Tabellenentgelte erhöhen sich wie folgt:

zum 1. Januar 2019 um ein Gesamtvolumen von 3,2 Prozent. Das Gesamtvolumen beinhaltet
-    die Anhebung der Stufe 1 in den Entgeltgruppen 2 bis 15 um 4,5 Prozent und
-    für die übrigen Stufen in allen Entgeltgruppen eine lineare Erhöhung von
3,01 Prozent, mindestens jedoch eine Erhöhung um 100 Euro (bezogen auf eine Vollbeschäftigung),

zum 1. Januar 2020 um ein Gesamtvolumen von 3,2 Prozent. Das Gesamtvolumen beinhaltet
-    die Anhebung der Stufe 1 in den Entgeltgruppen 2 bis 15 um weitere 4,3 Prozent und
-    für die übrigen Stufen in allen Entgeltgruppen eine lineare Erhöhung von 3,12 Prozent, mindestens jedoch eine Erhöhung um 90 Euro (bezogen auf eine Vollbeschäftigung),

zum 1. Januar 2021 um ein Gesamtvolumen von 1,4 Prozent. Das Gesamtvolumen beinhaltet
-    die Anhebung der Stufe 1 in den Entgeltgruppen 2 bis 15 um 1,8 Prozent und
-    für die übrigen Stufen in allen Entgeltgruppen eine lineare Erhöhung von 1,29 Prozent, mindestens jedoch eine Erhöhung um 50 Euro.

Die Entgelte der Auszubildenden nach dem TVA-L BBiG, TVA-L Pflege und der Praktikanten nach dem TV Prakt-L erhöhen sich ab 1. Januar 2019 und 1. Januar 2020 um jeweils 50 € (bezogen auf eine Vollbeschäftigung).


Wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen ?

Da die ab 01.01.2019 gültige Entgelttabelle schon zwischen den Tarifparteien abgestimmt wurden, können wir die sich daraus ergebenden höheren Tabellenentgelte im Vorgriff auf die Änderungstarifverträge berechnen.
Die Auszahlung der höheren Tabellenentgelte erfolgt unter dem Vorbehalt der Rückforderung und unter Ausschluss der Berufung auf den Wegfall der Bereicherung mit den Bezügen des Monats Mai, rückwirkend ab 01.01.2019.

Der Zeitpunkt für die Umsetzung der weiteren Tarifergebnisse steht derzeit noch nicht fest, weil zwischen den Tarifvertragsparteien eine so genannte „Erklärungsfrist“ bis zum 30. April 2019 vereinbart wurde. Erst danach werden die sich aus der Tarifeinigung ergebenden Änderungstarifverträge von der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberseite unterzeichnet und bekannt gegeben. Diese Änderungstarifverträge wiederum sind die Grundlage der weiteren Umsetzungsschritte. Eine weitere Information unsererseits erfolgt zu gegebener Zeit.