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Jubiläumsgabe

Fachliches Thema 20. März 2023

Jubiläumsgabe

Wann bekomme ich eine Jubiläumsgabe?

Sie erhalten seit 01.01.2001 eine Jubiläumsgabe, wenn Sie eine Dienstzeit (z.B. hauptberufliche Tätigkeit im öffentlichen Dienst, gesetzliche Wehr-/Zivildienstzeit) vollendet haben

  • von 25 Jahren: 300 EUR (bis 30.06.2005 306,78 EUR)
  • von 40 Jahren: 400 EUR (bis 30.06.2005 409,03 EUR)
  • von 50 Jahren: 500 EUR (bis 30.06.2005 511,29 EUR)

Wann wird sie gezahlt?

Die Jubiläumsgabe wird im Voraus zusammen mit Ihrem Gehalt gezahlt.

Sind von der Jubiläumsgabe Abzüge vorzunehmen?

Ja, die Jubiläumsgabe ist steuerpflichtig.