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Kundenportal: Erinnerungsmails bei neu bereitgestellten Bescheiden

Artikel 09. Mai 2022

Kundenportal: Erinnerungsmails bei neu bereitgestellten Bescheiden

Bisher erhalten Nutzer des Kundenportals, sobald ein Dokument ins Kundenportal eingestellt wird, am selben Tag eine E-Mail an die hinterlegte E-Mail-Adresse mit der Information, dass neue Dokumente zur Abholung bereitliegen.
Bei Kundenportalnutzern, die auf die Zustellung von Papierpost verzichtet haben, werden ab sofort zusätzlich Erinnerungsmails an die im Kundenportal hinterlegte E-Mail-Adresse versandt, wenn bereitgestellte, mit einer Rechtsbehelfsfrist versehene Dokumente nicht abgerufen werden.
Die erste Erinnerungsmail wird 5 Tage nach dem Einstellzeitpunkt versandt.
Wird das Dokument weiterhin nicht abgerufen, wird 7 Tage nach dem Einstellzeitpunkt eine zweite Mail versandt.
Wird das Dokument abgerufen, gilt es ab dem folgenden Tag als bekannt gegeben.