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Künstliche Befruchtung

Fachliches Thema 14. August 2020

Künstliche Befruchtung

Übernimmt die Heilfürsorge die Kosten für eine künstliche Befruchtung?

Die Heilfürsorge beteiligt sich an den Kosten für Leistungen, die bei einer künstlichen Befruchtung anfallen. Die Kostenübernahme ist begrenzt auf 50% der Leistungen, welche die Heilfürsorgeberechtigte/den Heilfürsorgeberechtigten betreffen.

Die Ärzte/die Apotheken rechnen diesen Anteil direkt mit der Heilfürsorgestelle ab. Den Differenzbetrag erhalten Sie als Eigenanteilsrechnung.

Ist eine vorherige Genehmigung erforderlich?

Ja, vor Beginn der Behandlung ist ein Behandlungsplan zur Genehmigung bei der Heilfürsorgestelle und – sofern der Ehegatte gesetzlich krankenversichert ist – auch bei dessen Krankenversicherung vorzulegen.

Dieser Behandlungsplan wird von Ihrem behandelnden Arzt aufgestellt und zeigt die für die Ehefrau und den Ehemann erforderlichen Leistungen und anfallenden Kosten auf.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • die Personen müssen verheiratet sein
  • es dürfen ausschließlich Ei- und Samenzellen der Ehegatten verwendet werden
  • beide Ehegatten müssen das 25. Lebensjahr vollendet haben
  • die Ehefrau darf das 40., der Ehemann das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • herkömmliche Behandlungsmethoden (z.B. hormonelle Stimulation) waren erfolglos
  • es besteht hinreichende Aussicht, dass durch die Maßnahme eine Schwangerschaft
  • herbeigeführt wird

Gibt es Ausschlüsse?

Nach einer Sterilisation besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Leistungen zur künstlichen Befruchtung.

Welche Arten von künstlicher Befruchtung gibt es und wie viel Mal kann eine solche durchgeführt werden?

Je nach medizinischer Indikation kommt eine der nachstehenden Behandlungsmethoden in Betracht, für welche die angegebene Begrenzung vorgegeben ist:

Insemination im Spontanzyklus bis zu 8 mal
Insemination nach hormoneller Stimulation bis zu 3 mal
In-vitro-Fertilisation bis zu 3 mal
Intratubarer Gameten-Transfer bis zu 2 mal
Intracytoplasmatische Spermieninjektion bis zu 3 mal *)
( *) vorausgesetzt, dass in einer der beiden vorangegangenen Versuche eine Befruchtung stattgefunden hat)