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Nullstandsicherung

Fachliches Thema 13. August 2020

Nullstandsicherung

Bei einer “Nullstandsicherung” handelt es sich um eine Blutuntersuchung direkt oder in den ersten Tagen nach einem vermuteten HIV- oder Hepatitis-Kontakt.

Es handelt sich um keine Maßnahme zur Erkennung einer Neuerkrankung und auch um keine Therapiemaßnahme, weshalb diese Maßnahme nicht unter den Leistungsumfang der Heilfürsorge fällt.

Bevor Sie eine solche privatärztliche Untersuchung in Anspruch nehmen, sollten Sie Kontakt mit dem Polizeiärztlichen Dienst bzw. der Dienststelle aufnehmen.