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Reiseausfall

Fachliches Thema 25. April 2016

Reiseausfall

Natürlich kann es auch mal vorkommen, dass eine bereits genehmigte Dienstreise aus nicht vorhersehbaren Gründen (Krankheit, Terminabsage von anderer Seite, usw.) ausfällt und gar nicht erst angetreten werden kann.
Wenn Ihnen bereits für die Vorbereitung der Dienstreise bestimmte Kosten (z. B. Beschaffung Bahnfahrkarte, Reservierungsgebühren, o. ä.) entstanden sind, können Sie diese genau wie bei einer tatsächlich stattgefundenen Dienstreise über den Antrag auf Reisekostenvergütung abrechnen.