Erhalte ich Sterbegeld?
Nur der überlebende Ehegatte hat Anspruch auf Sterbegeld. Sie als leibliches Kind, Adoptivkind oder Enkelkind des Verstorbenen können kein Sterbegeld erhalten.
Nur der überlebende Ehegatte hat Anspruch auf Sterbegeld. Sie als leibliches Kind, Adoptivkind oder Enkelkind des Verstorbenen können kein Sterbegeld erhalten.