Asset Publisher

Steuerliche Änderungen ab Januar 2022

Artikel 08. Dezember 2021

Steuerliche Änderungen ab Januar 2022

Mit dem Jahreswechsel treten einige steuerliche Änderungen mit Auswirkungen auf die Bezügeabrechnung in Kraft. Hierüber möchten wir Sie in aller Kürze informieren.

1. Erhöhung des Grundfreibetrags
Zum 01.01.2022 erhöht sich der steuerliche Grundfreibetrag von bisher 9.744 € auf 9.984 € (jährlich). Das LBV wird die Erhöhung des Grundfreibetrags automatisch ab der Bezügemitteilung für Januar 2022 berücksichtigen.

2. Dauerhafte Anhebung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende
Mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz wurde der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zunächst befristet für die Jahre 2020 und 2021 um 2.100 € auf 4.008 € erhöht. Die Befristung wurde mit dem Jahressteuergesetz 2020 aufgehoben und der Entlastungsbetrag damit ab 2022 nun dauerhaft auf 4.008 € angehoben. Der Entlastungsbetrag wird bei Beschäftigten mit der Steuerklasse II – wie bisher – automatisch berücksichtigt.

3. Erhöhung der Freigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG für Sachbezüge
Die in § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG geregelte Freigrenze für Sachbezüge wird ab 01.01.2022 von bisher 44 € auf 50 € (monatlich) angehoben. Das LBV wird auch diese Erhöhung bei der Berücksichtigung entsprechender Sachbezüge ab 01.01.2022 automatisch umsetzen.