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Zahlung einer Angleichungszulage für angestellte Lehrkräfte über 105 Euro ab 01.01.2019

Artikel 17. Januar 2020

Zahlung einer Angleichungszulage für angestellte Lehrkräfte über 105 Euro ab 01.01.2019

In der Tarifeinigung für Lehrkräfte vom 28.03.2015 wurde eine schrittweise Anpassung der Entgeltgruppen an die Besoldungsgruppen vereinbart. Die erste Anpassung erfolgte in Höhe von 30 Euro bereits zum 01.08.2016.

Im Vorgriff auf die zu erwartende Unterzeichnung des Änderungstarifvertrags Nr. 3 zum Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L) vom 02.03.2019, soll nun als nächster Schritt die erhöhte Angleichungszulage in Höhe von 105 Euro ausbezahlt werden.

Die Auszahlung erfolgt, rückwirkend zum 01.01.2019, mit Ihren Bezügen für Februar 2020.

Im letzten Schritt soll dann die eigentliche Höhergruppierung erfolgen. Da die Gesamtsumme aus Tabellenentgelt und Angleichungszulage das zukünftige Tabellenentgelt nicht überschreiten darf,  kann in Ausnahmefällen die Angleichungszulage dann weniger als 105 Euro betragen.