Zweite Turnusmäßige Versorgungsauskunft zum 01.01.2022

Zweite Turnusmäßige Versorgungsauskunft zum 01.01.2022

Turnusmäßige Auskunft über die Versorgungsanwartschaft zum Stichtag 01.01.2022 nach § 77 Abs. 1 Landesbeamtenversorgungsgesetz Baden-Württemberg (LBeamtVGBW)

Versorgungsauskunft für Alle

Das Land Baden-Württemberg hat als das erste Bundesland seinen Beamtinnen und Beamten alle fünf Jahre - erstmals zum Stichtag 01.01.2017 - eine turnusmäßige Versorgungsauskunft erteilt.

Zum Stichtag 01.01.2022 erfolgt nun die Zweite turnusmäßige Versorgungsauskunft. 

Weitere Informationen können Sie den nachfolgenden Punkten entnehmen:

Turnusmäßige Versorgungsauskunft.pdf
Musterfall einer turnusmäßigen Versorgungsauskunft an einen Beamten mit laufender Bezügezahlung zum Stichtag.pdf
Korrekturantrag bzw. Rückfragen zur erteilten turnusmäßigen Versorgungsauskunft
Häufig gestellte Fragen.pdf