Die elektronische Lohnsteuerkarte startet 2013
Das Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg wird ab dem 01.03.2013 das elektronische Verfahren ELStAM ( für „Elektronische LohnSteuerAbzugs Merkmale“) anwenden.Für Ihren Lohnsteuerabzug werden ab diesem Zeitpunkt die bei der Steuerverwaltung gespeicherten Daten (wie Steuerklasse, Freibeträge und Religion) zugrunde gelegt und in Ihrer Gehaltsmitteilung ausgewiesen. Die vorläufig aus dem Jahr 2012 übernommenen Steuermerkmale werden durch die Daten des Bundeszentralamts für Steuern ersetzt.
Bitte beachten Sie:
Im Rahmen der Einführung des neuen Verfahrens kann es zu Änderungen der bisher maßgeblichen Lohnsteuerabzugsmerkmale kommen. Insbesondere verlieren auf der Lohnsteuerkarte eingetragene Frei- und Hinzurechnungsbeträge mit der Umstellung auf das elektronische Verfahren ihre Gültigkeit und müssen für das Jahr 2013 grundsätzlich neu beantragt werden.
Was muss ich hierfür tun ?
Die Lohnsteuer-Ermäßigungsanträge können Sie bei Ihrem Finanzamt ab Oktober 2012 stellen – zur Vermeidung langer Wartezeiten am besten auf dem Postweg.
Ausnahme – Überjährige Freibeträge
Lediglich Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung und Hinterbliebene, die bereits über das Jahr 2012 hinaus gewährt wurden, werden ohne neuen Antrag weiterhin berücksichtigt.
Welche Steuermerkmale sind von möglichen Abweichungen betroffen ?
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Steuerklassen für Ehegatten,
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Bescheinigung der Konfession,
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Anzahl der Kinderfreibeträge,
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insbesondere Freibeträge für Werbungskosten (Fahrtkosten als Pendler), Hinzurechnungsbetrag und Quotient im Faktorverfahren für das Jahr 2013.
Wann bin ich von dieser Regelung nicht betroffen ?
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Minijobs / Arbeitnehmer mit pauschalem Lohnsteuerabzug sind vom elektronischen Verfahren zunächst nicht betroffen.
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Ebenfalls nicht betroffen sind Beschäftigte, die nur beschränkt steuerpflichtig sind . Eine Bescheinigung des Betriebsstättenfinanzamtes über die zu berücksichtigenden Steuermerkmale muss aber weiterhin vorgelegt werden.
Ich beginne im Jahr 2013 ein neues Beschäftigungsverhältnis – wie funktioniert das ?
Mit Beginn des neuen Beschäftigungsverhältnisses müssen Sie gegenüber uns – dem neuen Arbeitgeber – die gültigen Steuermerkmale und die steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID) mitteilen. Außerdem geben Sie an, ob es sich um das Haupt- oder um ein Nebenarbeitsverhältnis handelt. Die von Ihnen angegebenen Steuermerkmale werden der Lohnsteuerberechnung vorläufig zu Grunde gelegt. Anhand der steuerlichen Identifikationsnummer rufen wir dann für dieses Beschäftigungsverhältnis die „ELStAM“ beim Bundeszentralamt für Steuern (ELStAM-Datenbank) ab und ersetzen die vorläufigen Steuermerkmale durch diese „ELStAM“.
Wie erhalte ich Informationen über meine „ELStAM“ ?
Voraussichtlich ab 1. November 2012 können Sie Ihre zum 1. Januar 2013 gültigen “ELStAM” im ElsterOnline-Portal ( www.elsteronline.de) einsehen. Dazu ist eine einmalige, kostenfreie Registrierung mit der steuerlichen Identifikationsnummer erforderlich.
Darüber hinaus ist das für Sie zuständige Finanzamt Ansprechpartner für Auskünfte zu Ihren gespeicherten „ELStAM“.
Was ist noch für mich von Interesse ?
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Zur Vermeidung von Wartezeiten empfehlen wir, Anträge zur Änderung der persönlichen ELStAM oder zur Eintragung von Freibeträgen auf dem Postweg einzureichen.
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Antragsformulare dafür sind bei den Finanzämtern erhältlich bzw. können über das Internet abgerufen werden.
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Die Lohnsteuerdaten werden unter strikter Beachtung des Datenschutzes gespeichert und übermittelt.
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Umfangreiche Informationen für Arbeitnehmer zur elektronischen Lohnsteuerkarte finden Sie unter https://www.elster.de/arbeitn_elstam.php .
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Ihnen steht unter der Telefonnummer 0800 52 35 099 eine Hotline zur Verfügung, die Sie von Montag bis Freitag in der Zeit von 7.00 bis 22.00 Uhr sowie Sonnabend, an Sonn- und Feiertagen von 10.00 bis 18.00 Uhr erreichen. Sie können auch per elektronischer Post an elstam-hotline@elster.de Kontakt aufnehmen.