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Genehmigung

Fachliches Thema 22. September 2022

Genehmigung

Was ist eine Genehmigung?

Die Genehmigung einer Dienstreise ist Voraussetzung, damit wir Ihnen die Kosten, die Ihnen durch die Dienstreise entstehen, erstatten können.

Wie beantrage ich meine Dienstreisegenehmigung?

Ihre Dienstreise muss grundsätzlich vor Reisebeginn mit dem Antrag auf Genehmigung durch Ihre/n Vorgesetzte/n genehmigt bzw. angeordnet werden. Dafür verwenden Sie bitte ausschließlich das Online-Antragsformular in DRIVE-BW unter dem Menüpunkt „Dienstreise beantragen“.
In bestimmten Ausnahmefällen, in denen Sie DRIVE-BW nicht nutzen können, beantragen Sie die Genehmigung Ihre Dienstreise bitte schriftlich bei Ihrer Dienststelle mit dem Vordruck LBV 1201.

Kann ich meine Dienstreise auch nachträglich genehmigen lassen?

In Ausnahmefällen können Sie die Genehmigung Ihrer Dienstreise auch nachträglich – d. h. nach Beendigung der Dienstreise aber vor Abrechnung der Reisekosten – einholen.

Wann brauche ich keine Genehmigung?

Sie brauchen keine Dienstreisegenehmigung, wenn Sie eine allgemeine Dienstreisegenehmigung haben.
Bei einem Dienstgang reicht eine mündliche (formlose) Genehmigung aus. Eine Genehmigung muss also nicht elektronisch bzw. schriftlich beantragt werden.
Darüber hinaus wurden bestimmte Reisearten, die über DRIVE-BW beantragt und abgerechnet werden, als genehmigungsfreie Reisearten hinterlegt, da hier aufgrund der jeweiligen Aufgabenerfüllung keine förmliche Genehmigung erforderlich ist. Diese Dienstreisen müssen nicht im Vorfeld genehmigt bzw. angeordnet werden.

Bitte beachten Sie:

Auch wenn Sie für bestimmte Reisen keine dienstrechtliche Genehmigung benötigen, müssen Sie in DRIVE-BW über den Menüpunkt „Dienstreise beantragen“ zunächst einen Dienstreiseantrag stellen, wenn Sie hierfür Reisekosten abrechnen möchten. Dieser Dienstreiseantrag muss reisekosten- und haushaltsrechtlich von der Reisestelle Ihrer Dienststelle freigegeben werden. Erst nach der Freigabe durch die Reisestelle können Sie allgemein genehmigte bzw. genehmigungsfreie Dienstreisen über DRIVE-BW unter dem Menüpunkt „Reisekosten abrechnen“ abrechnen.