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Krankenversicherung

Fachliches Thema 31. August 2023

Krankenversicherung

Bin ich als Witwe/Witwer automatisch krankenversichert?

Mit der Zahlung des Witwen-/Witwergeldes bzw. des Unterhaltsbeitrages ist keine Krankenversicherung verbunden. Sie haben jedoch einen Anspruch auf Beihilfe. Er beträgt im Regelfall 70 vom Hundert. Haben Sie selbst aufgrund Ihres Beschäftigungsverhältnisses einen Anspruch auf Beihilfe, gilt dieser.

Sofern Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung (z.B. AOK, IKK, BKK, landwirtschaftliche Krankenkasse, Seekasse, Bundesknappschaft, Ersatzkasse) versichert sind, müssen wir Ihrer Krankenkasse mitteilen, dass Sie von uns Versorgungsbezüge erhalten ( § 202 SGB V). Ihre Krankenkasse stellt daraufhin fest, ob Sie der Beitragspflicht unterliegen und ob Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung von Ihrem Witwengeld an die Krankenkasse abzuführen sind.

Damit wir feststellen können, ob wir Ihre Krankenkasse benachrichtigen müssen, füllen Sie bitte den Vordruck LBV 2004 aus und senden ihn an uns zurück.

Sollten Sie Fragen zur Versicherungspflicht oder zur Höhe des Beitrages haben, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Krankenkasse.

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