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Beihilfe: Öffnungsangebot der privaten Krankenversicherung für berücksichtigungsfähige Angehörige und Versorgungsempfänger/innen

Artikel 27. Juli 2010

Beihilfe: Öffnungsangebot der privaten Krankenversicherung für berücksichtigungsfähige Angehörige und Versorgungsempfänger/innen

Mitgliedsunternehmen des Verbandes der privaten Krankenversicherung haben sich dazu bereit erklärt, die Öffnungsaktion für Beamtinnen und Beamte auf den Kreis der berücksichtigungsfähigen Angehörigen sowie der beihilfeberechtigten Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, die der Versicherungspflicht nach § 5 Absatz 1 Nummer 13 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch unterliegen, zu erweitern.

Nähere Informationen finden Sie in dem als Anlage beigefügten Rundschreiben des Bundesministeriums des Innern vom 23. April 2010 und 17. September 2010. Der erleichterte Zugang kann noch bis 31.Oktober 2010 beantragt werden.

Ausführliche Informationen zu der Öffnungsaktion erhalten Sie beim

Verband der privaten Krankenversicherung e.V.
Postfach 51 10 40
50946 Köln
Telefon: 0221 9987 – 0
Internet: www.pkv.de

Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass die Mitarbeiter der Beihilfestelle zu diesem Thema keinerlei Auskünfte geben können.