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Dienstgang

Fachliches Thema 26. April 2016

Dienstgang

Was sind Dienstgänge?

Dienstgänge im Sinne des LRKG sind Gänge oder Fahrten zur Erledigung von Dienstgeschäften am Dienst- oder Wohnort außerhalb der Dienststätte.

Wie sind Dienstgänge zu genehmigen?

Dienstgänge können auch mündlich angeordnet oder genehmigt werden. Das bedeutet, dass für die Durchführung eines Dienstgangs keine schriftliche bzw. elektronische Genehmigung im Vorfeld eingeholt werden muss.

Welche Reisekosten kann ich bei Dienstgängen geltend machen?

Dem Dienstreisenden stehen bei Dienstgängen Fahrkostenerstattung, Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung und Nebenkostenerstattung zu. Daneben werden die nachgewiesenen notwendigen Auslagen für Unterkunft und bei Dienstgängen über acht Stunden Dauer die nachgewiesenen notwendigen Auslagen für Verpflegung unter Berücksichtigung der häuslichen Ersparnis erstattet (siehe auch Zehrkostenerstattung).

Bitte beachten Sie, dass wir Zehrkosten nur erstatten können, wenn Sie uns entsprechende Belege vorlegen. Eine Erstattung von pauschalem Tagegeld ist bei Dienstgängen nicht möglich.