Vorbehaltlich einer gesetzlichen Regelung (BVAnpGBW) wird zum Abrechnungsmonat August 2011 eine sozial gestaffelte Einmalzahlung an Beamte/Beamtinnen, Richter/innen und Versorgungsempfänger/innen gezahlt, sofern
- bei Besoldungsempfängern: im Monat April 2011 ein Anspruch auf Besoldung
- bei Versorgungsempfängern: am 01.04.2011 auf Versorgungsbezüge
bestanden hat. Die Beträge nehmen mit der Höhe der Besoldungsgruppe ab; Näheres finden Sie hier. Versorgungsempfänger/innen erhalten diese Beträge gekürzt entsprechend ihrem Ruhegehalts- bzw. Anteilssatz.
An Empfänger von Amtsbezügen oder Beamte der Landesbesoldungsordnung B und vergleichbar hohen anderen Besoldungsgruppen wird keine Einmalzahlung gewährt.