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Erhöhung des Grundfreibetrags und Lohnsteuerfreibeträge 2014

Artikel 11. Dezember 2013

Erhöhung des Grundfreibetrags und Lohnsteuerfreibeträge 2014

Erhöhung des Grundfreibetrags im Jahr 2014

Der Bundesrat hat am 01.02.2013 dem „Gesetz zum Abbau der kalten Progression“ zugestimmt. Das Gesetz beinhaltet eine Erhöhung des steuerfreien Grundfreibetrages zur Sicherung des Existenzminimums von bisher 8.004 Euro (jährlich) auf 8.130 Euro im Jahr 2013 und auf 8.354 Euro im Jahr 2014. Die Erhöhung des Grundfreibetrages ist bei der laufenden Gehaltsabrechnung für das Jahr 2014 berücksichtigt.

Lohnsteuerfreibeträge für das Jahr 2014

Bitte beachten Sie, dass Lohnsteuerfreibeträge für das Jahr 2014 neu beim Finanzamt beantragt werden müssen. Unterbleibt diese Antragstellung, sind für 2014 keine Freibeträge beim Bundeszentralamt gespeichert. Es werden also auch vom Bundeszentralamt an uns als Arbeitgeber keine Freibeträge übermittelt.