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Information für Beschäftigte, die am 01.11.2006 nach dem TVÜ-Länder in den TV-L übergeleitet wurden

Artikel 11. August 2009

Information für Beschäftigte, die am 01.11.2006 nach dem TVÜ-Länder in den TV-L übergeleitet wurden

Mit dem Änderungsvertrag Nr. 2 zum TVÜ-L vom 01.03.2009 haben sich für die übergeleiteten Beschäftigten neue tarifvertragliche Möglichkeiten (antragsabhängig) zu folgenden Themen ergeben:

  • Bewährungsaufstieg (§ 8 TVÜ-L)
  • Vergütungsgruppenzulage (§ 9 TVÜ-L)
  • Fortführung einer vorübergehend übertragenen höherwertigen Tätigkeit (§ 10 TVÜ-L)
  • Besitzstandszulage für kinderbezogene Entgeltbestandteile (§ 11 TVÜ-L)

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Haben Sie Fragen zu einem möglichen Bewährungsaufstiegs unter gleichzeitigem Wegfall der Zahlung eines Strukturausgleichs (Nr. 1 des Informationsschreibens), können Sie sich gerne schriftlich an uns wenden (Anfragen bitte an Herrn Preis, Arbeitsgebiet 4154). Ab Dienstag, 15.09.2009, steht Ihnen Herr Preis auch für telefonische Anfragen (Telefon 0711 3426-2913) zur Verfügung.