Bin ich als Beamtin/Beamter automatisch krankenversichert?
Nein, als Beamtin/Beamter sind Sie nicht automatisch krankenversichert. Seit 01.01.2009 gibt es jedoch eine generelle Pflicht zur Krankenversicherung. Danach sind Personen mit Wohnsitz im Inland verpflichtet, eine Krankenversicherung mit mindestens einer Kostenerstattung für ambulante und stationäre Heilbehandlung abzuschließen und aufrechtzuerhalten. Für Beihilfeberechtigte, die der privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind, bedeutet dies die Pflicht zum Abschluss eines beihilfekonformen Krankenversicherungsschutzes (= den durch den Beihilfebemessungssatz nicht abgedeckten Prozentsatz exakt durch den Krankenversicherungsschutz zu ergänzen). Um diesen Krankenversicherungsschutz müssen Sie sich selbst bemühen.
Ausnahme:
Als Polizeibeamtin/Polizeibeamter haben Sie während Ihrer aktiven Dienstzeit Anspruch auf Heilfürsorgeleistungen, so dass Sie sich während dieser Zeit nicht um einen beihilfekonformen Krankenversicherungsschutz bemühen müssen.
Wann bekomme ich einen Kranken- und Pflegeversicherungszuschuss?
Sie können unter bestimmten Voraussetzungen eine Beitragserstattung von Beiträgen für eine Kranken- bzw. Pflegeversicherung erhalten, wenn Sie sich in der Elternzeit befinden. Der Anspruch richtet sich u.a. danach, wann das Kind geboren wurde, für das Sie Elternzeit in Anspruch nehmen.
Befinden Sie sich in Elternzeit für ein Kind, das vor dem 01.01.2007 geboren wurde, dann finden Sie auf der Seite Vordrucke (landbw.de) nähere Informationen.
Befinden Sie sich in Elternzeit für ein Kind, das vor dem 01.01.2007 geboren wurde, hatten davor jedoch Elternzeit für ein Kind, das nach dem 31.12.06 geboren wurde, dann finden Sie auf der Seite Vordrucke (landbw.de) nähere Informationen.
Befinden Sie sich in Elternzeit für ein Kind, das nach dem 31.12.2006 geboren wurde, dann finden Sie auf der Seite Vordrucke (landbw.de) nähere Informationen.