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Steuerentlastung Konjunkturpaket II

Artikel 25. März 2009

Steuerentlastung Konjunkturpaket II

Die im Konjunkturpaket II enthaltenen Steuerentlastungen werden von uns für die am 30.04.2009 fälligen Bezüge rückwirkend zum 01.01.2009 umgesetzt. Die Bezüge werden ab 01.01.2009 steuerlich neu abgerechnet. Dies führt zu einer Steuererstattung mit den am 30.04.2009 fälligen Bezügen.

Die Änderungen im Einzelnen:

Rückwirkend zum 1. Januar 2009 wird

  • der Grundfreibetrag um 170 Euro auf 7834 Euro angehoben (dieser Grundfreibetrag steigt dann nochmals ab 2010 auf 8004 Euro).
  • der Eingangssteuersatz von 15 Prozent auf 14 Prozent abgesenkt.
  • der Verlauf des progressiven Steuertarifs verschoben. Diese Verschiebung mildert die sog. „kalte Progression“ (Steuermehrbelastung infolge einer Bezügeerhöhung) ab; es verbleibt somit von einer Bezügeerhöhung „mehr Netto“ übrig.