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Tariferhöhung 2015/2016 für Beschäftigte im Bereich des Tarifvertrags der Länder (TV-Länder) bzw. für Auszubildende (TVA-L BBiG, TVA-L Pflege)

Artikel 20. April 2015

Tariferhöhung 2015/2016 für Beschäftigte im Bereich des Tarifvertrags der Länder (TV-Länder) bzw. für Auszubildende (TVA-L BBiG, TVA-L Pflege)

Die zwischen den Tarifvertragsparteien getroffene Tarifeinigung vom 28.03.2015 wird derzeit im Rahmen der anstehenden Redaktionsverhandlungen in Änderungstarifverträge umgesetzt. Im Vorgriff auf diese noch ausstehenden Änderungstarifverträge werden wir, im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg, die Tariferhöhung mit den Bezügen für den Monat Mai 2015, unter dem Vorbehalt der Rückforderung und unter Ausschluss der Berufung auf den Wegfall der Bereicherung, auszahlen.

Die Tarifeinigung sieht für die Beschäftigten im Bereich des TV-Länder, rückwirkend ab 01.03.2015, eine allgemeine Erhöhung der Entgelttabellenwerte TV-Länder um 2,10 % vor. In einem zweiten Schritt ist ab 01.03.2016 die Erhöhung der Entgelttabellenwerte um 2,30 %, mindestens aber 75,00 Euro, vorgesehen.

Für die Entgelte der Auszubildenden nach TVA-L BBiG bzw. TVA-L Pflege ist rückwirkend zum 01.03.2015 eine Erhöhung um einen monatlichen Festbetrag von 30,00 Euro vorgesehen. In einem zweiten Schritt ist ab 01.03.2016 eine Erhöhung um einen monatlichen Festbetrag von 30,00 Euro vorgesehen.

Beschäftigte die bis Ablauf des 28.03.2015 ausgeschieden sind, erhalten die ab dem 01.03.2015 erhöhten Entgelttabellenwerte nur, wenn sie dies schriftlich bis zum 30.09.2015 beantragen.

Den vollständigen Text der Tarifeinigung vom 28.03.2015 finden Sie hier.