Erklärung zur Barriere-Freiheit

Erklärung zur Barriere-Freiheit

Hier schreiben wir etwas über die Barriere-Freiheit zu mehreren Seiten vom Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg (LBV).

Es geht um diese Seiten:

In Baden-Württemberg gibt es das Landes-Gesetz

zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung.

Die Abkürzung ist: L-BGG

In dem Gesetz steht:

Auch Menschen mit Behinderung sollen die Inhalte

einer Internet-Seite gut lesen und verstehen können.

 

Im Text auf dieser Seite erklären wir:

Einige Teile der Internet-Seite sind noch nicht barrierefrei.

Aber wir arbeiten so schnell wie möglich daran.

Damit Menschen mit Behinderung bald alle Teile

der Internet-Seite gut lesen können.

 

1. Diese Teile der Internet-Seite sind noch nicht barrierefrei

  • Auf der Internet-Seite stehen Grafiken.
    Dazu fehlt noch eine Beschreibung
    für Menschen mit Seh-Behinderung.
  • Einige Formulare.
  • Ein Programm im Kunden-Portal.

 

2. Prüfung der Internet-Seiten und Erklärung zur Barriere-Freiheit

Die Erklärung zur Barriere-Freiheit haben wir selbst erstellt

und selbst geschrieben.

Das haben wir am 27. Oktober 2020 getan.

Die Erklärung haben wir das letzte Mal am 27. Oktober 2020 überprüft.

 

3. Information an uns

Sie haben noch andere Probleme auf der Internet-Seite gefunden?

Das heißt:

Es gibt noch mehr Teile, die nicht barrierefrei sind?

Dann können Sie uns das sagen oder schreiben.

Das ist unsere Adresse:

Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg
Pressestelle
Philipp-Reis-Str. 2
70736 Fellbach
Telefon: 0711 - 34 26 21 19
E-Mail: pressestelle@lbv.bwl.de

 

4. Durchsetzungs-Verfahren

Es ist dem Landesamt für Besoldung und Versorgung

Baden-Württemberg wichtig,

dass diese Internet-Seite barrierefrei ist.

Darum können Sie sich melden und uns sagen:

Der Teil der Seite ist auch nicht barrierefrei.

 

Sie haben etwas gemeldet oder etwas gefragt?

Dann müssen wir uns innerhalb von 4 Wochen bei Ihnen melden.

 

Wir haben uns nicht gemeldet?

Dann können Sie sich beschweren.

Und zwar bei der Landes-Behindertenbeauftragten.

 

Das ist die Adresse der Landes-Behindertenbeauftragten:

Landes-Behindertenbeauftragte
Simone Fischer

Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

Telefon: 0711 - 279 33 60.

E-Mail: poststelle@bfbmb.bwl.de

 

In bestimmten Fällen kann ein Verband Klage vor Gericht erheben.

 

Das alles steht hier:

Landes-Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung

 

 

Diesen Text hat Karin Schütt von AnWert e.V., Aachen

in Leichte Sprache übersetzt.

Das Icon ist von: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.