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5 Jahre „Beihilfeantrag Online“ – eine Innovation des Landesamtes für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg (LBV) hat Jubiläum

Artikel 09. April 2015

5 Jahre „Beihilfeantrag Online“ – eine Innovation des Landesamtes für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg (LBV) hat Jubiläum

Im Februar 2010 hat das LBV als bundesweit erste Behörde für seine rund 280.000 beihilfeberechtigten Kundinnen und Kunden die Möglichkeit eröffnet, ihre Beihilfeanträge neben dem konventionellen Papierweg auch auf rein elektronischem Wege einzureichen.

In den vergangenen 5 Jahren wurden insgesamt 700.000 Anträge im Verfahren „Beihilfeantrag Online“ gestellt. 60.000 Nutzerinnen und Nutzer stellen regelmäßig einen „Beihilfeantrag Online“ und sorgen damit für einen Anteil der „Beihilfeanträge Online“ am Gesamtantragsaufkommen von über 19%.

Möglich gemacht wurde „Beihilfeantrag Online“ durch das LBV-Kundenportal, in dessen sichere Umgebung „Beihilfeantrag Online“ eingebunden ist. Nach der individuellen Anmeldung und Authentifizierung im persönlichen Bereich des Kundenportals mittels eigener Personalnummer und dem persönlichen Passwort kann dort „Beihilfeantrag Online“ aufgerufen werden. Unterstützt durch eine festgelegte Maskenabfolge und zahlreiche Plausibilitätsprüfungen werden die Kundinnen und Kunden durch das Online-Formular geführt und bei Fragen durch Hinweisfenster unterstützt – die Stammdaten sind bereits automatisch in dem Formular enthalten. Sind die Antrags- und Belegdaten erfasst, müssen nur noch die vorher gescannten und auf dem Computer abgespeicherten Belege als Anlagen hochgeladen werden. Die Richtigkeit der Angaben bestätigen – fertig!

Als zusätzlicher Service wurde mit „Beihilfeantrag Online“ die Möglichkeit geschaffen, sich alle auf diesem Wege eingereichten Beihilfeanträge im persönlichen Kundenportal unter „gesendete Nachrichten“ anzeigen zu lassen. So kann im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen nachgeprüft werden, welche Anträge mit welchem Umfang und Inhalt bereits gestellt wurden. Außerdem ist der aktuelle Bearbeitungsstand – wie bei den konventionell in Papierform gestellten Anträgen – unter „Status Beihilfeantrag“ sofort ersichtlich. Eine dahingehende telefonische Anfrage kann damit entfallen. Auch die Anzeige des Beihilfebescheides im Kundenportal ist unter dem Menüpunkt „Beihilfe“ möglich.

Viele Gründe also, 5 Jahre „Beihilfeantrag Online“ zu feiern!

Wir bedanken uns bei allen Nutzerinnen und Nutzern dieses innovativen Verfahrens. Sie haben, auch durch Ihre Rückmeldungen, dazu beigetragen, „Beihilfeantrag Online“ zu dem zu machen, was es heute ist: Der kurze Weg zum LBV für eine unkomplizierte und schnelle Beihilfe-Antragstellung!

Neue Nutzer sind herzlich willkommen. Probieren Sie den „Beihilfeantrag Online“ docheinfach mal aus. Sollten Sie Ihr persönliches Passwort für die Nutzung des Kundenportals nicht mehr zur Hand haben, fordern Sie unter dem Menüpunkt „Kundenportal“ einfach ein neues an.