Worum geht es?
Die Beihilfeverordnung ist seit 1959 in Kraft. Die letzte Neufassung erfolgte im Jahr 1995. Es wurde Zeit für eine Überarbeitung. Die aktuelle Neufassung ist erforderlich, um maschinell überprüfbare Regelungen zu schaffen und so einen Ausbau der digitalen Beihilfebearbeitung zu ermöglichen. Das Beihilferecht soll übersichtlicher werden und der Regelungstext leichter zu verstehen sein. Dadurch wird der Verwaltungsvollzug erleichtert. Veraltete Regelungen werden aufgehoben und durch neue, klare und einfache Formulierungen ersetzt. Die Neufassung berücksichtigt auch die Entwicklung in der Rechtsprechung.
Wann gilt das?
Den Entwurf der neuen Beihilfeverordnung finden Sie im Dokument „Beihilfeverordnung“. Die Neufassung soll Ende November im Gesetzblatt des Landes verkündet werden und zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Was ändert sich?
Informationen zu den wesentlichen Änderungen der BVO-Novelle finden Sie in dem Dokument „Änderungsschwerpunkte BVO-Novelle“. Eine entsprechende Information erfolgt auch noch mit der Gehaltsmitteilung Ende Dezember 2025.
Fragen?
Wir bitten um Verständnis, dass Ihre Beihilfestelle Anfragen zur Neufassung erst mit dem Inkrafttreten zum 1. Januar 2026 beantworten kann. Ab diesem Zeitpunkt können Sie sich zu den einzelnen Aufwandsarten auch bewährt über das „Beihilfe A bis Z“ auf der Internetseite des LBV informieren. Ergänzend finden Sie in dem Dokument „FAQ BVO-Novelle“ allgemeine Fragen und Antworten zur Novelle, insbesondere zum Übergangsrecht und was sich durch die Novelle nicht geändert hat.