Mit dem Gesetz zur Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes Baden-Württemberg und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften wird die Beihilfeverordnung mit Wirkung vom 01.01.2024 geändert.
Weitere Informationen finden Sie im Dokument zur „Übersicht über die Änderungen im Beihilferecht.pdf“.