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Abschlagsfreier Ruhestand mit 45 Dienstjahren oder bei Schwerbehinderung

Artikel 26. Januar 2017

Abschlagsfreier Ruhestand mit 45 Dienstjahren oder bei Schwerbehinderung

In Zusammenhang mit der turnusmäßigen Versorgungsauskunft zum 01.01.2017 weisen wir darauf hin, dass bei einer bestehenden Schwerbehinderung besondere Antragsaltersgrenzen gelten um  vorzeitig ohne Versorgungsabschlag in den Ruhestand zu treten. Ebenso besteht die Möglichkeit, mit Vollendung des 65. Lebensjahres ohne Versorgungsabschlag in den Ruhestand zu gehen, wenn bis dahin mindestens 45 Dienstjahre erreicht wurden. Näheres zu diesen Regelungen finden Sie im Merkblatt „Versorgungsabschlag bei vorzeitigem Ruhestandsbeginn“ (LBV 2191) unter den Ziffern 2.3 und 3.