Indem Sie Ihren Beihilfe-Antrag über den „Beihilfeantrag Online“ (BHO) im Kundenportal oder die Beihilfe-App stellen, unterstützen Sie uns bei einer wirtschaftlicheren und schnelleren Bearbeitung Ihres Antrags. Die Größe der angehängten Dateien ist dabei jeweils auf 10 MB Datenvolumen je einzelnem Beleg und 25 MB für den gesamten Antrag beschränkt. Immer wieder fragen uns Kundinnen und Kunden, ob sich diese Beschränkung nicht aufheben lässt.
Warum ist die Größenbeschränkung notwendig?
Täglich erreichen das LBV im Schnitt rund 7.500 Beihilfeanträge, 65% davon direkt auf digitalem Wege. Damit diese große Anzahl zeitnah und reibungslos abgearbeitet werden kann, sind uns technische Grenzen gesetzt. Alle Faktoren, die das System ausbremsen, müssen wir minimieren. Darunter fällt auch die Begrenzung der eingereichten Belege auf insgesamt max. 25 MB pro Antrag.
Wir verstehen, dass diese Beschränkung aus Kundensicht eine Einschränkung bedeutet und sich somit gegebenenfalls weniger Dateien anhängen lassen als gewünscht. Bei über 340.000 Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richtern sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger gilt es jedoch auch, auf die internen Bearbeitungsprozesse im LBV Rücksicht zu nehmen und deren Leistungsfähigkeit sicherzustellen. Unsere integriert arbeitenden Systeme werden durch die Antragsmasse stark gefordert.
Zusätzlich sind große Dokumente beim Download im Kundenportal für all diejenigen Landesbeschäftigten ein Problem, die eine schwächere Internetverbindung haben. Aus diesem Grunde besteht der Kompromiss einer Begrenzung auf 25 MB pro Antrag, die auch bei vergleichbaren Anwendungen privater Versicherungen üblich ist.
Welche Alternative gibt es?
Gerade bei der Nutzung der Beihilfe-App bietet es sich an, schon einzelne Rechnungen und Rezepte direkt einzureichen, sodass sich keine größere Menge von Belegen ansammelt. Bei der App besteht der Antrag allein aus dem Abfotografieren und Einsenden der Belege; weitere Angaben, die beim Papierantrag oder BHO notwendig sind, entfallen. Weitere Informationen über die Beihilfe-App finden Sie im Artikel "Beihilfe BW" - Die Beihilfe-App des LBV.