- Beitragssatz
Ab 01.07.2023 erhöht sich der Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung von bisher 3,05% auf 3,4% sowie der Zuschlag zur Pflegeversicherung für kinderlos Versicherte von bisher 0,35% auf 0,6%. Entsprechend wird der Zuschuss für privat oder freiwillig Pflegeversicherte auf maximal 84,79 € (bisher 76,06 €) erhöht. - Abschlag ab dem 2. Kind bis zum 5. Kind und mehr Kinder
Nach dem Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz (PUEG) ist eine Beitragsdifferenzierung nach der Anzahl der Kinder vorgesehen. Dazu erhalten Beschäftigte mit Elterneigenschaft, die im Juni 2023 im Beschäftigungsverhältnis standen, demnächst ein maschinelles Anschreiben zur Ermittlung der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder bis zum vollendeten 25. Lebensjahr. Die beiliegende Rückantwort der Selbstauskunft soll schnellstmöglich an das Landesamt geschickt werden.
Der Abschlag von 0,25 % wird dann ab 01.07.2023 für ein 2. bis zu einem 5. Kind berücksichtigt. Dies gilt bis zum Ende des Monats, in dem das jeweilige Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat oder vollendet hätte.
Jede Änderung, die einen Abschlag bzw. den Wegfall eines Abschlag zur Folge hat, ist unverzüglich anzuzeigen.
Dies gilt auch für gesetzlich versicherte Versorgungsempfänger.