Direktabrechnung bei der Beihilfe
Um bei stationären Aufenthalten für Sie eine Entlastung zu schaffen, bieten wir über das Direktabrechnungsverfahren die Möglichkeit, dass die Beihilfe von uns als Beihilfestelle direkt an den Rechnungssteller überwiesen wird. Hierfür ist ein entsprechender Antrag auf Beihilfe mittels Direktabrechnung von Ihnen sowie die Bereitschaft der stationären Einrichtung, direkt mit der Beihilfestelle... Lesen