Zum 01.01.2018 erhöht sich der steuerliche Grundfreibetrag zur Sicherung des Existenzminimums von bisher 8.820 Euro (jährlich) auf 9.000 Euro im Jahr 2018.
Weiterhin erhöht sich zum 01.01.2018 der steuerliche Kinderfreibetrag von bisher 4.716 Euro (jährlich) auf 4.788 Euro im Jahr 2018.
Die Erhöhung des Grundfreibetrages bzw. des Kinderfreibetrages ist ab der laufenden Gehaltsabrechnung für Januar 2018 berücksichtigt.