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Abgabe der Zentralen Familienkasse beim Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg im ersten Quartal 2022

Artikel 20. August 2021

Abgabe der Zentralen Familienkasse beim Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg im ersten Quartal 2022

Erste Informationen für alle Kindergeldberechtigten

 

Das Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg nimmt derzeit noch im Rahmen einer Sonderzuständigkeit die Aufgaben als Landesfamilienkasse für die Beschäftigten des Landes Baden-Württemberg wahr und bearbeitet die Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes. 

Für das erste Quartal 2022 ist ein Wechsel der Aufgaben zu den regional zuständigen Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit (BA) vorgesehen.

Die Übergabe aller laufenden Kindergeldfälle erfolgt maschinell. Es ist nicht erforderlich, dass Sie in diesen Fällen einen neuen Kindergeldantrag bei der Familienkasse der Arbeitsagentur stellen. Ebenso müssen Sie Nachweise, die Sie bereits der Familienkasse des LBV eingereicht haben, nicht nochmals bei der neu zuständigen Familienkasse vorlegen.

Erst alle Änderungen, die nach dem Abgabetermin relevant werden, sind nur noch der neuen Familienkasse mitzuteilen. 

Die kindergeldabhängigen Bezüge- und Gehaltsbestandteile werden weiterhin vom Landesamt bearbeitet und ausgezahlt. Änderungen, die zahlungserheblich sein können, werden in einem automatisierten Abrufverfahren von der Familienkasse der BA an das LBV übermittelt. Daneben bleibt jedoch die Verpflichtung bestehen, alle Veränderungen in den persönlichen Verhältnissen dem LBV mitzuteilen. Mit diesen Maßnahmen ist weiterhin eine korrekte und zeitnahe Bezüge- und Beihilfezahlung gewährleistet.

Über den weiteren Ablauf der Übergabe – insbesondere auch über den Abgabetermin – werden Sie von uns rechtzeitig informiert.