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Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2019/2020/2021

Artikel 28. Mai 2019

Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2019/2020/2021

Der Finanzausschuss des Landtags hat in seiner Sitzung vom 23. Mai 2019 der Auszahlung von Abschlagszahlungen an die Empfängerinnen und Empfänger von Besoldung und Versorgung sowie von Alters- und Hinterbliebenengeld nach Maßgabe des Gesetzentwurfs über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2019/2020/2021 (BVAnpGBW 2019/2020/2021) unter dem Vorbehalt der gesetzlichen Regelung erstmals mit den Bezügen für den Monat Juli 2019 zugestimmt. Der Finanzausschuss des Landtags hat zudem der rückwirkenden Gewährung der gemäß dem Gesetzentwurf für die Monate Januar 2019 bis Juni 2019 erhöhten Bezüge in Form von Abschlagszahlungen zugestimmt.

Nach dem  Gesetzentwurf soll die lineare Anpassung der Besoldung zum  1. Januar 2019  3,2 Prozent, zum 1. Januar 2020 weitere 3,2 Prozent und zum 1. Januar 2021 weitere 1,4 Prozent betragen.

Die Anwärtergrundbeträge sollen zum 1. Januar 2019 um 50 Euro und zum 1. Januar 2020 um weitere 50 Euro erhöht werden.

Für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger gelten die Erhöhungen entsprechend.