Asset-Herausgeber

Bearbeitungszeiten Beihilfe

Artikel 22. Dezember 2022

Bearbeitungszeiten Beihilfe

Im Bereich der Beihilfebearbeitung besteht aktuell ein hohes Arbeitsaufkommen. Wir bitten um Verständnis, dass es dadurch zu längeren Bearbeitungszeiten und eingeschränkter telefonischer Erreichbarkeit kommt. Wir versuchen aber durch Samstagsarbeit sowie die Anordnung von Überstunden die Bearbeitungszeiten zu verkürzen.

Zunächst bitten wir um Entschuldigung für die Verzögerung der Bearbeitung Ihres Beihilfeantrags und möchten Ihnen die Gründe erläutern, die trotz der ergriffenen Maßnahmen zu den Verzögerungen geführt haben.

Wir stehen vor der großen Herausforderung, massiv steigende Antragszahlen zu bewältigen. Täglich erreichen uns derzeit mehr als 7.000 Beihilfeanträge. Hinzu kommen telefonische und schriftliche Anfragen. Im Jahr 2022 wurden mehr als 1,8 Millionen Beihilfeanträge mit über 10,6 Millionen Belegen (Rezepte, Rechnungen, etc.) eingereicht. Viele Änderungen im medizinischen und gesundheitspolitischen Bereich und die komplexen Fragen im Pflegebereich führen parallel zu einer deutlich höheren Anzahl von Rückfragen. 

Auf die in den letzten Jahren gestiegenen Antragseingänge und den erhöhten Beratungsbedarf haben wir bereits mit einer Vielzahl von Maßnahmen reagiert und führen laufend weitere Verbesserungen ein. Durch die Digitalisierung wird eine schnellere Bearbeitung der Anträge ermöglicht, insbesondere bei der Erstattung von Rezepten für Arzneimittel sowie ärztlichen und zahnärztlichen Rechnungen. Sofern es Ihnen möglich ist, können Sie diese Rezepte und Rechnungen getrennt von allen anderen Belegen einreichen. Ab einer Antragssumme von 5.000 Euro werden Beihilfeanträge immer priorisiert bearbeitet. 

Dennoch führt der überproportional gestiegene Antragseingang in Verbindung mit gleichzeitig stetig steigenden telefonischen und schriftlichen Anfragen leider zu längeren Bearbeitungszeiten. Die Situation ist für uns nicht zufriedenstellend und wir können nachvollziehen, dass eine überdurchschnittlich lange Bearbeitungszeit gerade auch im Krankheitsfall eine weitere Belastung für Sie darstellt.

In diesem Zusammenhang möchten wir Sie gerne vorsorglich auf die Möglichkeit hinweisen, dass für stationäre Behandlungen in öffentlichen und privaten Krankenhäusern (LBV302a) sowie in Einrichtungen für Rehabilitations- und Anschlussheilbehandlungen (LBV302b) eine Direktabrechnung erfolgen kann, sodass Sie für diese Aufwendungen nicht in Vorleistung gehen müssen. Sollten Sie im Falle einer der vorgenannten Behandlungen eine Direktabrechnung wünschen, verwenden Sie bitte die Antragsvordrucke LBV302a oder LBV302b, die Sie auch auf unserer Homepage abrufen können.

Darüber hinaus bitten wir um Ihre Unterstützung, um die derzeitigen Situation noch besser meistern zu können. Durch eine elektronische Antragstellung mittels Online-Beihilfeantrag über unser Kundenportal oder über die App "Beihilfe BW" entfällt der Bearbeitungsschritt zum Einscannen der Papieranträge. Bitte sehen Sie zudem von Anfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Beihilfeantrages ab. Mit diesen Maßnahmen können Sie aktiv zu einer Beschleunigung der Bearbeitung beitragen.

Trotz aller Maßnahmen sind die Herausforderungen groß. Durch unsere engagierten Beschäftigten, eine möglichst automatisierte Bearbeitung von Anträgen und mit Ihrem Verständnis und Ihrer Unterstützung durch Nutzung der App "Beihilfe BW" und des Kundenportals sind wir zuversichtlich, im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten die Beihilfebearbeitung so weiterzuentwickeln, dass wir eine angemessene Bearbeitungsdauer gewährleisten können.