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Beihilfe: Neue Direktabrechnung von stationärem Hospiz

Artikel 25. August 2020

Beihilfe: Neue Direktabrechnung von stationärem Hospiz

Für eine stationäre Palliativversorgung im Hospiz steht Ihnen nun ebenfalls das Direktabrechnungsverfahren zur Verfügung. Damit erweitern wir unser bestehendes stationäres Angebot. Dieses umfasste bisher stationäre Behandlungen in Krankenhäusern, Privatkliniken, Einrichtungen für Anschlussheilbehandlungen, Rehabilitations- und Suchteinrichtungen sowie stationäre Pflegeleistungen in zugelassenen Pflegeeinrichtungen.

Voraussetzung für das Direktabrechnungsverfahren ist es, dass der oder die Beihilfeberechtigte einen entsprechenden Antrag auf Beihilfe mit Direktabrechnung stellt und dass die stationäre Einrichtung bereit ist, direkt mit der Beihilfestelle abzurechnen. Die Beihilfe wird dann direkt von der Beihilfestelle an den Rechnungssteller überwiesen.

Weitere Informationen und die entsprechenden Vordrucke finden Sie hier in den „Fachlichen Themen“.