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Beihilfe: Neuer Beihilfeantrag LBV 301 (01/21)

Artikel 24. November 2020

Beihilfe: Neuer Beihilfeantrag LBV 301 (01/21)

Der neue, personalisierte Beihilfeantragsvordruck LBV 301 (Stand 01/21) mit QR-Code wird am 25.11.2020 im Gemeinsamen Amtsblatt (GABl.) veröffentlicht. Eine Änderung war aufgrund der Anpassung der Einkünftegrenze für Ehegattinnen/Ehegatten und Lebenspartnerinnen/Lebenspartner im Landesbeamtengesetz notwendig.

Welche Änderungen ergeben sich dadurch?
Der Beihilfeantragsvordruck LBV 301 (Stand 01/21) ist ab der Veröffentlichung der einzig gültige Antragsvordruck. Andere Vordrucke sind ungültig und können daher bei der Papierantragstellung nicht mehr berücksichtigt werden.

Wie erhalten Sie den neuen Antragsvordruck?
Ende November erhalten Sie mit einem Informationsschreiben u.a. zwei personalisierte Antragsvordrucke von uns. Ebenfalls wird ab diesem Zeitpunkt bereits der neue Antragsvordruck den in Papier versendeten Beihilfebescheiden beiliegen.
Ab dem 02.12.2020 haben Sie die Möglichkeit, sich den neuen Beihilfeantragsvordruck im Kundenportal und auf unserer Internetseite selbst zu erstellen.

Welche Änderungen ergeben sich bei einem Beihilfeantrag Online?
Die Umstellung des Kundenportal-Menüpunkts „Beihilfeantrag Online“ (BHO) kann erst im Januar 2021 erfolgen. Bis zu der Umstellung wird bei einer Antragsstellung mittels BHO noch der alte Vordruck mit Stand 07/19 verwendet und von uns akzeptiert.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass mit dem alten Antragsvordruck gespeicherte und noch nicht eingereichte Online-Anträge nach der Umstellung im Januar 2021 nicht mehr von uns angenommen werden können.